Wenn etwas kaputtgeht oder ein Schlüssel fehlt – so ist es geregelt
Kosten und Vertrag · Stand: 25.10.2026 · mit KI-Unterstützung erstellt

Kurz beantwortet
Geht bei der Reinigung etwas kaputt, melden wir es Ihnen sofort mit Foto, und wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Schlüssel übergeben Sie gegen Quittung, einen Verlust erfahren Sie ebenfalls sofort. Wie wir den Einzelfall abwickeln, sprechen wir direkt mit Ihnen ab.
Wer haftet, wenn etwas beschädigt wird?
Beschädigt Ihre Reinigungskraft etwas, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. So steht es in unseren AGB. Gegen solche Schäden sichern sich Reinigungsbetriebe mit einer Betriebshaftpflicht ab. Fragen Sie jede Firma vor dem Auftrag, was diese Versicherung bei ihr umfasst.
Gewöhnliche Abnutzung ist kein Schaden. Ein Kratzer, der schon vor dem ersten Termin da war, ebenfalls nicht. Deshalb lohnt es sich, empfindliche Stellen vorher festzuhalten. Ist eine Fläche nur nicht gründlich gereinigt, etwa eine vergessene Ecke, bessern wir nach. Das ist ein Fall für die Nachbesserung, kein Schaden.
Was passiert bei Schlüsselverlust?
Schlüssel, Karten und Codes übergeben Sie gegen Quittung. Darin steht genau, was wir erhalten haben. Brauchen wir mehrere Schlüssel, etwa für Haustür, Wohnung und Keller, steht jeder einzeln auf der Quittung. Wir beschriften Schlüssel ohne Adresse und verwahren sie gesichert, damit ein verlorener Schlüssel nicht zu Ihrer Tür führt.
Geht trotzdem ein Schlüssel verloren, melden wir es Ihnen sofort. Gehört er zu einer Schließanlage, kann der Austausch aufwendig werden. Klären Sie bei jeder Firma vor dem Auftrag, ob ihre Versicherung auch den Verlust von Schlüsseln abdeckt.
Wie melden Sie einen Schaden?
Bemerken Sie einen Schaden nach dem Termin, schreiben Sie Ihrer Ansprechperson am besten bald eine E-Mail mit Foto. Je früher die Meldung kommt, desto besser lässt sich der Hergang klären. Bewahren Sie beschädigte Teile auf, bis der Fall geklärt ist. Hilfreich sind diese Angaben:
- was beschädigt ist und wo
- ein Foto aus der Nähe und eines mit Überblick
- das Datum des Termins
- ob der Gegenstand noch nutzbar ist
Was sollten Sie beim ersten Termin festhalten?
Der erste Termin ist die beste Gelegenheit, Besonderheiten zu zeigen: den empfindlichen Naturstein, das alte Parkett, die Vase, die niemand bewegen soll. Nennen Sie auch Flächen, für die nur bestimmte Mittel taugen, etwa Marmor oder geöltes Holz. Diese Punkte kommen in den Reinigungsplan.
Vorhandene Schäden fotografieren Sie am besten gemeinsam mit der Reinigungskraft. Das schützt beide Seiten, falls später eine Frage aufkommt. Ihre Ansprechperson nimmt jeden gemeldeten Fall auf und meldet sich mit dem weiteren Ablauf bei Ihnen.
Gilt das auch für Büro und Praxis?
Ja. In Büros und Praxen kommen oft Alarmanlage, Transponder und Zutrittscodes dazu. Auch sie erhalten wir gegen Quittung. Codes geben Sie uns am besten getrennt vom Schlüssel weiter. Bei Vertragsende geben wir alles gegen Quittung zurück.
Wer die Alarmanlage scharf schaltet und wer abschließt, legen wir beim ersten Termin fest. So weiß jeder, was am Ende der Reinigung zu tun ist.
Häufige Fragen
Muss ich für die Reinigungskraft eine Versicherung abschließen?
Nein. Unsere Reinigungskräfte sind über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.
Was passiert mit den Schlüsseln bei Vertragsende?
Wir geben alle Schlüssel, Karten und Codes gegen Quittung zurück.
Wer zahlt einen Schaden, der schon vorher da war?
Ein Schaden, der vor dem ersten Termin bestand, ist kein Reinigungsschaden. Fotos vom ersten Termin helfen, das sauber zu trennen.
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