
Reinigungskosten von der Steuer absetzen – § 35a EStG einfach erklärt
Privathaushalte können die Arbeitskosten einer Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG absetzen. 20 % davon mindern die Einkommensteuer, höchstens 4.000 € im Jahr, wenn Sie eine Rechnung haben und per Überweisung zahlen. Auch Mieter können ihren Anteil an der Treppenhausreinigung geltend machen.







