Reinigungskosten von der Steuer absetzen – § 35a EStG einfach erklärt
Kosten und Vertrag · Stand: 25.10.2026 · mit KI-Unterstützung erstellt

Kurz beantwortet
Privathaushalte können die Arbeitskosten einer Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG absetzen. 20 % davon mindern die Einkommensteuer, höchstens 4.000 € im Jahr, wenn Sie eine Rechnung haben und per Überweisung zahlen. Auch Mieter können ihren Anteil an der Treppenhausreinigung geltend machen.
Was gilt als haushaltsnahe Dienstleistung?
Gemeint sind Arbeiten, die sonst jemand aus dem Haushalt selbst erledigen würde. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung der Wohnung, das Putzen von Bad und Küche und die Pflege gemeinsam genutzter Flächen im Haus. Die Arbeit muss im Haushalt stattfinden, also in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf dem Grundstück, das dazugehört. Typische Beispiele sind die wöchentliche Wohnungsreinigung, die Endreinigung beim Auszug und die Treppenhausreinigung im Mietshaus.
Ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind, spielt dafür keine Rolle. Für die Reinigung von Büro und Praxis gilt § 35a nicht. Diese Kosten laufen als Betriebsausgaben über die Buchhaltung des Unternehmens.
Welche Kosten zählen für den Abzug?
Begünstigt sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Reinigungsmittel und Material zählen nicht dazu. Bei 089Cleaner steht der begünstigte Betrag in jedem Kostenvoranschlag, Angebot, jeder Auftragsbestätigung und jeder Rechnung gesondert.
Dazu gehören neben der Reinigung auch Rasenmähen, Heckenschnitt, Laub und Winterdienst am Haus. Reine Tätigkeiten der Hausverwaltung sind nicht begünstigt.
Von diesen Arbeitskosten ziehen Sie 20 % direkt von Ihrer Einkommensteuer ab. Die Steuerermäßigung ist nach § 35a Abs. 2 EStG im Jahr gedeckelt. Sie mindert die festgesetzte Steuer selbst und wirkt deshalb stärker als eine Ausgabe, die nur das zu versteuernde Einkommen senkt.
Achten Sie darauf, dass die Rechnung die begünstigten Kosten erkennbar ausweist. Dann kann das Finanzamt sie ohne Rückfrage zuordnen.
Warum brauchen Sie Rechnung und Überweisung?
Das Finanzamt erkennt den Abzug nur an, wenn Sie eine Rechnung haben und den Betrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen haben. Barzahlung schließt den Abzug aus, auch mit Quittung.
Bei 089Cleaner bekommen Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, gezahlt wird per Überweisung. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Das Finanzamt kann beides anfordern.
Wie setzen Mieter die Treppenhausreinigung ab?
Reinigt eine Firma das Treppenhaus, zahlen Mieter ihren Anteil über die Nebenkosten. Auch diesen Anteil können sie nach § 35a ansetzen. Grundlage ist die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters, aus der die haushaltsnahen Kosten hervorgehen.
Für Eigentümer in einer WEG läuft das über die Jahresabrechnung der Verwaltung. Dasselbe gilt für einen Hausmeisterservice, der Rasen, Hecke und Laub pflegt. Fragen Sie Ihre Verwaltung, ob die Abrechnung diese Beträge einzeln ausweist. Bewahren Sie die Abrechnung bei Ihren Steuerunterlagen auf, damit Sie sie bei Rückfragen vorlegen können.
Kann man die Umzugsreinigung absetzen?
Die Endreinigung der alten Wohnung und die Reinigung vor dem Einzug sind Arbeiten im Haushalt. Sie werden deshalb in vielen Fällen als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Wie bei der laufenden Reinigung zählen nur die Arbeitskosten, und die Zahlung muss per Überweisung laufen.
Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, können andere Regeln greifen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Kosten ansetzen können, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Häufige Fragen
Kann ich bar bezahlen und trotzdem absetzen?
Nein. Für den Abzug nach § 35a EStG brauchen Sie eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Gilt § 35a auch für die Büroreinigung?
Nein. Die Büroreinigung bezahlt ein Unternehmen, die Kosten sind Betriebsausgaben. § 35a gilt nur für Leistungen im privaten Haushalt.
Zählen die Reinigungsmittel mit?
Nein. Absetzbar sind nur die Arbeitskosten. Material und Reinigungsmittel bleiben außen vor.
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