Reinigungsfirma oder private Putzhilfe? Legal, versichert, planbar

Kosten und Vertrag · Stand: 25.10.2026 · mit KI-Unterstützung erstellt

Reinigungskraft von 089Cleaner mit blauen Handschuhen reinigt die Glaswand einer Dusche – Reinigung in München

Kurz beantwortet

Für eine regelmäßige Reinigung zu Hause gibt es drei legale Wege: einen Minijob im Haushalt, eine selbstständige Reinigungskraft oder eine Reinigungsfirma. Sie unterscheiden sich darin, wer Arbeitgeber ist, wer bei Ausfall einspringt und wie Sie die Kosten absetzen. Schwarzarbeit scheidet aus, weil sie Sie selbst ins Risiko bringt.

Was bedeutet ein Minijob im Haushalt für Sie?

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe im Minijob, sind Sie Arbeitgeber. Sie melden die Person bei der Minijob-Zentrale an, im vereinfachten Haushaltsscheckverfahren. Darüber läuft auch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Abgaben zieht die Minijob-Zentrale per Lastschrift ein, den Lohn zahlen Sie selbst.

Als Arbeitgeber haben Sie Pflichten: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und eine Vertretung, die Sie selbst suchen. Für viele Haushalte passt das gut, solange die Person verlässlich bleibt.

Worauf achten Sie bei einer selbstständigen Reinigungskraft?

Eine selbstständige Kraft stellt Ihnen eine Rechnung, Sie sind nicht ihr Arbeitgeber. Fragen Sie nach einer Betriebshaftpflicht. Ohne sie kann die Kraft einen größeren Schaden oft nicht selbst ersetzen.

Fällt die Person aus, gibt es meist keine Vertretung. Der Termin entfällt dann, bis sie wieder da ist. Prüfen Sie außerdem, ob die Person für mehrere Auftraggeber arbeitet. Arbeitet sie fest nach Ihren Vorgaben und nur für Sie, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen.

Was übernimmt eine Reinigungsfirma?

Mit einer Firma schließen Sie einen Vertrag über die Reinigung selbst. Die Firma ist Arbeitgeber der Reinigungskräfte, meldet sie an und versichert sie. Urlaub und Krankheit regelt sie ebenfalls.

Bei 089Cleaner kommt trotzdem eine feste Reinigungskraft zu Ihnen. Fällt sie aus, übernimmt eine Vertretung, die Ihren Reinigungsplan kennt, und Sie erfahren vorher, wer kommt. Was gemacht wird, steht schriftlich im Reinigungsplan. Wünsche und Änderungen gehen an eine Ansprechperson, die sie in den Plan überträgt. Den Preis kennen Sie vorher aus dem Kostenvoranschlag.

Was gilt bei Unfall und Schaden?

Verletzt sich eine Reinigungskraft bei der Arbeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung ihres Arbeitgebers. Beim Minijob sind Sie das, abgesichert über die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Bei Schwarzarbeit fehlt dieser Schutz, und die Folgen eines Unfalls können auf Sie zurückfallen. Melden Sie eine private Hilfe deshalb immer an, auch wenn sie nur wenige Stunden im Monat kommt.

Für Schäden an Ihrer Einrichtung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Fragen Sie jede Firma, wie sie dafür versichert ist.

Wie unterscheiden sich Rechnung und Steuer?

Für die Arbeit einer Firma oder einer selbstständigen Kraft können Privathaushalte die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Auch der Minijob im Haushalt ist begünstigt, mit eigenen Grenzen. Die Rechnung einer Firma weist die Mehrwertsteuer aus, die Abrechnung ist damit nachvollziehbar.

Schwarzarbeit verstößt gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Auch der Auftraggeber kann ein Bußgeld bekommen, und einen Steuerabzug gibt es nicht. Welche Grenzen in Ihrem Fall gelten, klärt Ihre Steuerberatung.

Häufige Fragen

Bin ich bei einer Reinigungsfirma Arbeitgeber?

Nein. Arbeitgeber ist die Firma. Sie meldet die Reinigungskräfte an, versichert sie und regelt Urlaub und Vertretung.

Kommt bei einer Firma ständig jemand anderes?

Bei uns nicht. Jedes Objekt hat eine feste Reinigungskraft, eine Vertretung kommt nur bei Urlaub oder Krankheit.

Lohnt sich eine Firma auch für eine kleine Wohnung?

Das hängt davon ab, wie wichtig Ihnen Vertretung und Rechnung sind. Den Richtpreis für Ihre Wohnung zeigt der Rechner in wenigen Minuten.

Mehr zu Kosten und Vertrag

Zwei Reinigungskräfte von 089Cleaner beziehen ein Bett mit frischer weißer Wäsche – Reinigung in München

Reinigungskosten von der Steuer absetzen – § 35a EStG einfach erklärt

Privathaushalte können die Arbeitskosten einer Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG absetzen. 20 % davon mindern die Einkommensteuer, höchstens 4.000 € im Jahr, wenn Sie eine Rechnung haben und per Überweisung zahlen. Auch Mieter können ihren Anteil an der Treppenhausreinigung geltend machen.

Reinigungskraft von 089Cleaner wischt die Arbeitsfläche einer hellen Küche – Reinigung in München

Was eine Reinigung kostet, hängt von diesen Punkten ab

Den Preis einer Reinigung bestimmen vor allem Fläche, Rhythmus, Zustand und die Aufgaben, die Sie dazubuchen. Die Anfahrt kommt als Pauschale hinzu. Was das für Ihr Objekt ergibt, zeigt der Rechner, die aktuellen ab-Preise stehen auf der Preisseite.

Passend dazu

Was kostet Ihre Reinigung?

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihren Räumen. Den Kostenvoranschlag schicken wir Ihnen in etwa 5 Minuten per E-Mail, kostenlos und unverbindlich.

KV in 5 Min. erstellen