Dieselbe Person
Eine feste Reinigungskraft kommt im vereinbarten Rhythmus. Bei Krankheit übernimmt eine Vertretung, die Ihren Plan kennt.
Wer jemanden in die eigene Wohnung lässt, will wissen, wer kommt, und sich darauf verlassen können. Bei uns reinigt dieselbe Person im vereinbarten Rhythmus. Sie lernen sie beim ersten Termin kennen und übergeben den Schlüssel gegen Quittung.
ab 40,00 €/Std. zzgl. 19 % MwSt.
Symbolbild · mit KI erstelltViele Reinigungsfirmen wollen erst vorbeikommen, bevor sie einen Preis nennen. Das kostet Sie einen Termin. Bei uns reichen Ihre Angaben und, wenn Sie möchten, Fotos oder ein kurzes Video. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
Unter der Woche bleibt kaum Zeit, und das Wochenende geht für Putzen drauf. Eine Haushaltshilfe wäre die Lösung. Doch viele zögern, weil sie nicht wissen, wer dann in der Wohnung ist und was mit dem Schlüssel passiert.
Symbolbild · mit KI erstelltIhre Wohnung ist kein Büro. Deshalb lernen Sie Ihre Reinigungskraft vorher kennen, und alles Wichtige steht schriftlich fest.
Eine feste Reinigungskraft kommt im vereinbarten Rhythmus. Bei Krankheit übernimmt eine Vertretung, die Ihren Plan kennt.
Der Schlüssel wird ohne Adresse beschriftet und gesichert verwahrt. Rückgabe ebenfalls gegen Quittung.
Sie bekommen eine Rechnung und zahlen per Überweisung. Damit können Sie die Kosten nach § 35a EStG absetzen.
Staub wischen, Böden saugen und wischen, Küche und Bad gründlich reinigen: Das ist der Grundstock. Was dazukommt, legen Sie fest.
Duschwand, Armaturen, Waschbecken und WC reinigen wir bei jedem Termin. Kalk entfernen wir mit passenden Mitteln, die Fliesen und Fugen schonen.
Symbolbild · mit KI erstelltWir wischen Staub, saugen Teppiche und wischen Hartböden. Für Parkett und Naturstein nehmen wir geeignete Mittel.
Symbolbild · mit KI erstelltBetten beziehen und Bügeln übernehmen wir, wenn Sie es wünschen. Es steht dann im Reinigungsplan.
Symbolbild · mit KI erstelltPrivathaushalte können 20 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG von der Steuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Dafür brauchen Sie eine Rechnung und müssen per Überweisung zahlen. Beides bekommen Sie von uns.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Regelmäßige Haushaltsreinigung | 40,00 €/Std. zzgl. 19 % MwSt. |
| Wohnungsreinigung | 42,00 €/Std. zzgl. 19 % MwSt. |
| Backofenreinigung | 50,00 €/Stk. zzgl. 19 % MwSt. |
| Kühlschrankreinigung | 40,00 €/Stk. zzgl. 19 % MwSt. |
Nein. Beim ersten Termin sind Sie dabei und zeigen, worauf es Ihnen ankommt. Danach können Sie den Schlüssel gegen Quittung übergeben.
Auf Wunsch ja, etwa wenn Kinder oder Tiere im Haushalt leben. Sagen Sie es uns bei der Anfrage, dann steht es im Angebot.
Dann übernimmt eine eingewiesene Vertretung, die Ihren Reinigungsplan kennt. Sie erfahren vorher, wer kommt.
Ja. Nach § 35a Abs. 2 EStG können Privathaushalte 20 % der Arbeitskosten absetzen, höchstens 4.000 € im Jahr. Sie brauchen dafür eine Rechnung und müssen per Überweisung zahlen.
Symbolbild · mit KI erstelltFür den Auszug oder vor dem Einzug, so dass die Wohnung bei der Übergabe sauber ist.
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Mehr zur PraxisreinigungSchicken Sie uns Ihre Anfrage. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis und Reinigungsplan per E-Mail.