Fragen und Antworten zur Reinigung in München
Antworten auf häufige Fragen zu Büro-, Praxis-, Treppenhaus- und Haushaltsreinigung, Umzugsreinigung und Hausmeisterservice in München.
Symbolbild · mit KI erstelltAllgemeine Fragen
Was ist Unterhaltsreinigung?
Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Reinigung nach festem Plan, etwa wöchentlich oder täglich. Sie hält Büros, Praxen, Treppenhäuser und Wohnungen dauerhaft sauber. Dazu gehören Staub wischen, Böden saugen und wischen, Küche und Sanitär reinigen und Müll entsorgen.
Was kostet eine Reinigungskraft in München?
Das hängt von Fläche, Rhythmus und Aufgaben ab. Wir nennen Ihnen nach Ihren Angaben einen festen Preis je Termin oder je Monat, Anfahrt und Reinigungsmittel inklusive. Die Anfrage dauert etwa zwei Minuten und ist kostenlos.
Brauchen Sie vor dem Angebot eine Besichtigung?
Nein. Ihre Angaben im Formular und ein paar Fotos oder ein kurzes Video reichen in den meisten Fällen. Fehlt uns etwas, fragen wir einmal gezielt nach.
Kommt immer dieselbe Reinigungskraft?
Ja. Jedes Objekt hat eine feste Reinigungskraft. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine Vertretung, die Ihren Reinigungsplan kennt. Sie werden vorher informiert.
Wie läuft die Schlüsselübergabe?
Den Schlüssel übergeben Sie gegen Quittung. Er wird ohne Adressangabe beschriftet und gesichert verwahrt. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls gegen Quittung.
Bringen Sie Reinigungsmittel und Geräte mit?
Ja, Reinigungsmittel und Geräte bringen wir mit, sie sind im Preis enthalten. Auf Wunsch verwenden wir umweltschonende Mittel.
Reinigen Sie auch abends oder am Wochenende?
Büros und Praxen reinigen wir auf Wunsch vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend, damit Ihr Betrieb nicht gestört wird. Das gewünschte Zeitfenster steht im Angebot.
Bieten Sie Fensterreinigung an?
Nein, Fenster und Glasfassaden reinigen wir nicht. Unsere Leistungen sind Büro-, Praxis-, Treppenhaus-, Haushalts- und Umzugsreinigung sowie der Hausmeisterservice.
In welchen Stadtteilen arbeiten Sie?
In allen Münchner Stadtbezirken, von Schwabing bis Solln und von Pasing bis Trudering. Für den Landkreis München sagen wir Ihnen im Angebot, ob wir kommen können.
Fragen zur Büroreinigung
Muss bei der Büroreinigung jemand anwesend sein?
Nein. Beim ersten Termin lernt Ihre Reinigungskraft die Räume kennen. Danach reinigen wir auch, wenn niemand im Büro ist.
Wer stellt Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial?
Reinigungsmittel und Geräte bringen wir mit, sie sind im Preis enthalten. Ob wir auch Seife, Handtuchpapier und Müllbeutel stellen, legen wir im Angebot fest.
Lässt sich der Reinigungsplan später ändern?
Ja. Ihre Ansprechperson trägt Änderungen in den Plan ein, etwa wenn ein Raum dazukommt oder ein Termin verschoben werden soll.
Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?
Das hängt von der Zahl der Arbeitsplätze und der Nutzung ab. Kleine Büros kommen oft mit ein bis zwei Terminen pro Woche aus, Büros mit viel Publikumsverkehr brauchen mehr. Den Rhythmus schlagen wir Ihnen im Angebot vor.
Fragen zur Praxisreinigung
Reinigen Sie während der Sprechzeiten?
In der Regel nicht. Wir kommen vor Praxisbeginn, in der Mittagspause oder nach Praxisschluss, je nachdem, was Ihr Ablauf zulässt.
Übernehmen Sie die Instrumentenaufbereitung?
Nein. Die Aufbereitung von Medizinprodukten bleibt bei Ihrem Praxisteam. Wir reinigen Räume, Flächen, Sanitär und Personalbereiche.
Kommt in die Praxis immer dieselbe Person?
Ja, Ihre Praxis hat eine feste Reinigungskraft, die Ihren Hygieneplan kennt. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine eingewiesene Vertretung.
Was brauchen Sie für ein Angebot?
Die Fläche, die Zahl der Behandlungsräume, Ihre Sprechzeiten und, wenn vorhanden, den Hygieneplan. Fotos helfen, eine Besichtigung ist meist nicht nötig.
Fragen zur Treppenhausreinigung
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Das hängt von der Zahl der Parteien und der Nutzung ab. Den passenden Turnus schlagen wir Ihnen im Angebot vor, von wöchentlich bis monatlich.
Was brauchen Sie für ein Angebot?
Die Adresse, die Zahl der Etagen und Parteien, ob es einen Aufzug gibt und welche Bereiche dazugehören, etwa Keller oder Eingang außen. Fotos helfen, eine Besichtigung ist meist nicht nötig.
Hat die Verwaltung einen festen Ansprechpartner?
Ja. Ihre Verwaltung hat eine feste Ansprechperson bei 089Cleaner. Sie nimmt Hinweise von Mietern und Eigentümern auf und übernimmt sie in den Plan.
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Gebäudereinigung gehört nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Fragen zur Haushaltsreinigung
Muss ich zu Hause sein, wenn gereinigt wird?
Nein. Beim ersten Termin sind Sie dabei und zeigen, worauf es Ihnen ankommt. Danach können Sie den Schlüssel gegen Quittung übergeben.
Reinigen Sie mit umweltschonenden Mitteln?
Auf Wunsch ja, etwa wenn Kinder oder Tiere im Haushalt leben. Sagen Sie es uns bei der Anfrage, dann steht es im Angebot.
Was passiert, wenn meine Reinigungskraft krank ist?
Dann übernimmt eine eingewiesene Vertretung, die Ihren Reinigungsplan kennt. Sie erfahren vorher, wer kommt.
Kann ich die Haushaltsreinigung von der Steuer absetzen?
Ja. Nach § 35a Abs. 2 EStG können Privathaushalte 20 % der Arbeitskosten absetzen, höchstens 4.000 € im Jahr. Sie brauchen dafür eine Rechnung und müssen per Überweisung zahlen.
Fragen zur Umzugs- und Endreinigung
Muss die Wohnung für die Endreinigung leer sein?
Am besten ja. In einer ausgeräumten Wohnung kommen wir an alle Flächen, Schränke und Fußleisten.
Reinigen Sie auch vor dem Einzug?
Ja, auch vor dem Einzug, etwa nach einer Renovierung.
Was brauchen Sie für das Angebot?
Größe der Wohnung, Zahl der Zimmer und Bäder, den Übergabetermin und, wenn möglich, Fotos. Eine Besichtigung ist meist nicht nötig.
Reinigen Sie die Küchenschränke auch innen?
Ja. Bei der Endreinigung wischen wir Schränke und Schubladen innen und außen aus, ebenso Kühlschrank und Backofen, wenn sie in der Wohnung bleiben.
Fragen zum Hausmeisterservice
Was gehört zum Hausmeisterservice?
Objektkontrollen in Haus, Keller und Tiefgarage, Mülltonnen und Müllplatz, Garten- und Außenanlagenpflege, Winterdienst, kleine Reparaturen wie Leuchtmittel und Türschließer, Zählerablesung, Wohnungsübergaben mit Protokoll und Schlüsselverwaltung. Den genauen Umfang legen wir im Angebot fest.
Übernehmen Sie auch Reparaturen?
Kleine Arbeiten wie Leuchtmittel tauschen oder Türschließer einstellen ja. Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten führt ein Fachbetrieb aus. Solche Schäden melden wir Ihnen mit Foto, auf Wunsch koordinieren wir den Handwerker.
Übernehmen Sie den Winterdienst?
Ja. Wir räumen und streuen Gehwege, Hof, Zufahrten und Parkplätze. Welche Flächen dazugehören und ab wann wir ausrücken, steht im Angebot.
Lässt sich der Hausmeisterservice mit der Treppenhausreinigung verbinden?
Ja. Dann kommt beides von einer Ansprechperson, und Sie bekommen eine gemeinsame Rechnung je Objekt.
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Hauswartkosten zählen nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Reparaturen und Verwaltungsarbeit sind davon ausgenommen.
Saubere Räume, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen
Schicken Sie uns Ihre Anfrage. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis und Reinigungsplan per E-Mail.
