Termin absagen oder verschieben – Fristen und faire Regeln
Kosten und Vertrag · Stand: 25.10.2026 · mit KI-Unterstützung erstellt

Kurz beantwortet
Einen Termin sagen Sie per E-Mail bei Ihrer Ansprechperson ab oder verschieben ihn dort. Bis wann das möglich ist, steht in Ihrer Auftragsbestätigung. Enthält sie dazu nichts, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wie sagen Sie einen Termin mit Vorlauf ab?
Schreiben Sie Ihrer Ansprechperson eine kurze E-Mail mit dem Datum des Termins und, wenn möglich, einem Wunsch für den Ersatztermin. Je früher die Nachricht kommt, desto leichter finden wir einen neuen Termin, der in Ihre Woche passt.
Bei regelmäßiger Reinigung genügt es, den einzelnen Termin zu nennen. Der Reinigungsplan läuft danach normal weiter. Für Büros und Praxen gilt dasselbe Vorgehen.
Was gilt bei einer kurzfristigen Absage?
Kurz vor dem Termin ist die Reinigungskraft schon eingeplant, oft ist sie bereits unterwegs. Wie eine sehr kurzfristige Absage abgerechnet wird, legt Ihre Auftragsbestätigung fest. So kennen Sie die Regel, bevor ein Fall eintritt. Sagen Sie trotzdem ab, sobald Sie es wissen. Auch eine späte Nachricht hilft, weil die Reinigungskraft ihren Tag dann umplanen kann.
Fehlt in der Auftragsbestätigung eine Regel, gilt das Gesetz. So steht es in § 7 unserer AGB.
Was passiert, wenn niemand öffnet?
Kommt Ihre Reinigungskraft nicht ins Haus, etwa weil niemand öffnet oder der Schlüssel nicht passt, meldet sie sich sofort bei Ihnen. Lässt sich der Zugang nicht klären, bricht sie den Termin ab. Nennen Sie uns deshalb eine Telefonnummer, unter der Sie am Reinigungstag erreichbar sind.
Für diesen Fall gelten nach unseren AGB die gesetzlichen Regeln, insbesondere §§ 615 und 642 BGB. Damit es nicht so weit kommt, prüfen wir Schlüssel und Zugang beim ersten Termin gemeinsam mit Ihnen.
Wie pausieren Sie die Reinigung im Urlaub?
Fahren Sie in den Urlaub oder stehen Handwerker in der Wohnung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson früh. Wir tragen die Pause in den Reinigungsplan ein und nehmen den Rhythmus danach wieder auf. Nennen Sie dabei gleich, ab wann wir wieder kommen sollen.
Bei Büros und Praxen planen wir Betriebsferien und Brückentage gleich zu Beginn ein. Ihre Ansprechperson hält sie im Plan fest.
Was gilt, wenn wir einen Termin nicht halten können?
Ist Ihre Reinigungskraft krank oder im Urlaub, übernimmt eine eingewiesene Vertretung. Klappt auch das nicht, bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an. Sie erfahren es in jedem Fall vorher.
Die Nachricht kommt von Ihrer Ansprechperson. Sie nennt Ihnen, wer kommt oder wann der neue Termin liegt, und Sie müssen nichts weiter organisieren.
Wo stehen Kündigung und Widerruf?
Eine regelmäßige Reinigung kündigen Sie mit der Frist aus Ihrer Auftragsbestätigung. Steht dort keine, gilt § 621 BGB. Für die Kündigung genügt eine E-Mail.
Als Verbraucher haben Sie bei einem Vertrag im Fernabsatz, etwa per E-Mail, zusätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Mit der Reinigung beginnen wir in dieser Zeit nur, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Die Einzelheiten und das Muster-Formular stehen in unserer Widerrufsbelehrung.
Häufige Fragen
Muss ich eine Absage begründen?
Nein. Das Datum des Termins und, wenn möglich, ein Wunsch für den Ersatztermin reichen.
Wie viele Tage vorher muss ich absagen?
Die Frist steht in Ihrer Auftragsbestätigung. Fehlt sie dort, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wie kündige ich die regelmäßige Reinigung?
Per E-Mail an Ihre Ansprechperson. Die Frist steht in der Auftragsbestätigung, sonst gilt § 621 BGB.
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