Kostenvoranschlag ohne Besichtigung – so reichen Fotos und ein paar Angaben
Kosten und Vertrag · Stand: 25.10.2026 · mit KI-Unterstützung erstellt

Kurz beantwortet
Für einen Kostenvoranschlag müssen wir Ihre Räume in den meisten Fällen nicht besichtigen. Ein paar Angaben zum Objekt und gute Fotos oder ein kurzes Video reichen. Den Kostenvoranschlag bekommen Sie in etwa fünf Minuten per E-Mail, kostenlos und unverbindlich.
Welche Angaben braucht der Kostenvoranschlag?
Die Anfrage fragt je Leistung nur, was den Aufwand bestimmt. Für eine Wohnung sind das Größe, Zimmer, Bäder, Küche und Zustand, dazu Extras wie Backofen oder Schränke innen. Für ein Büro kommen Arbeitsplätze, Teeküchen, WCs und das gewünschte Zeitfenster dazu. Bei der Praxis sind es Behandlungsräume, Sprechzeiten und, wenn vorhanden, der Hygieneplan.
Beim Treppenhaus zählen Eingänge, Stockwerke, Belag und die Bereiche, die mitgereinigt werden sollen. Für die Endreinigung brauchen wir den Übergabetermin und die Angabe, ob die Wohnung dann leer ist.
Je genauer Ihre Angaben sind, desto näher liegt der Kostenvoranschlag am späteren Auftrag.
Wie machen Sie Fotos, die weiterhelfen?
Fotografieren Sie bei Tageslicht und mit etwas Abstand, damit der ganze Raum zu sehen ist. Zeigen Sie auch die Stellen, die Ihnen Sorgen machen, etwa die Fugen im Bad, den Backofen von innen oder den Boden im Flur. Räumen Sie vorher nicht extra auf. Wir wollen den Zustand sehen, in dem wir die Räume auch antreffen.
- je Raum ein Übersichtsfoto aus der Ecke
- Bad, WC und Küche zusätzlich von nah
- beim Treppenhaus je ein Foto von Eingang, Treppe und Podest
- ein kurzes Video ersetzt oft mehrere Fotos
Was bedeutet „unverbindlich“ beim Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung nach § 649 BGB. Die Preise darin sind Circa-Preise ohne Gewähr, angegeben als ab-Preise je Stunde, m² oder lfm oder als Pauschale. Er verpflichtet Sie zu nichts. Sie können ihn in Ruhe mit anderen Angeboten vergleichen.
Verbindlich wird ein Preis erst mit der Auftragsbestätigung. Der Vertrag entsteht, wenn Sie diese Bestätigung unterschrieben an uns zurückgeben. Zeigt sich vor Ort mehr Aufwand, sagen wir es Ihnen vorher, und Sie entscheiden.
Wann fragen wir noch einmal nach?
Fehlt eine Angabe oder ist auf den Fotos etwas nicht zu erkennen, fragen wir einmal gezielt per E-Mail nach. Typisch ist die Frage nach dem Bodenbelag oder nach der Länge des Handlaufs im Treppenhaus.
Mit Ihrer Antwort ergänzen wir den Kostenvoranschlag. Weitere Runden braucht es in der Regel nicht. Meist genügt Ihre Antwort in einem Satz oder ein weiteres Foto.
Wie geht es nach dem Kostenvoranschlag weiter?
Passt der Kostenvoranschlag, bekommen Sie die Auftragsbestätigung mit dem Reinigungsplan. Darin stehen Aufgaben, Rhythmus und Preis. Sie unterschreiben die Bestätigung und senden sie zurück. Den ersten Termin stimmen wir danach mit Ihrem Kalender ab.
Beim ersten Termin lernen Sie Ihre feste Reinigungskraft kennen und zeigen ihr, worauf es Ihnen ankommt. Den Schlüssel übergeben Sie gegen Quittung. Als Verbraucher haben Sie bei einem Vertrag per E-Mail ein Widerrufsrecht, die Einzelheiten stehen in unserer Widerrufsbelehrung.
Häufige Fragen
Wie schnell kommt der Kostenvoranschlag?
In etwa fünf Minuten per E-Mail nach Ihrer Anfrage. Fehlt etwas, fragen wir einmal gezielt nach.
Ist der Kostenvoranschlag schon ein Vertrag?
Nein. Er ist unverbindlich nach § 649 BGB. Der Vertrag entsteht erst mit der unterschriebenen Auftragsbestätigung.
Reicht ein Video statt Fotos?
Ja. Ein kurzer Rundgang mit dem Handy zeigt oft mehr als einzelne Bilder. Gehen Sie dabei langsam durch jeden Raum.
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